Dr. med. Andreas Heisler, ein Arzt in den Mühlen der Justiz

Dem Luzerner Facharzt für allgemeine innere Medizin in Ebikon LU Dr. Andreas Heisler wurde
vorgeworfen, in seiner Praxis gegen die Maskenpflicht verstossen zu haben.

Weiter wurden ihm die Ausstellung falscher Maskendispense und der Verstoss gegen die berufliche Sorgfalt vorgeworfen.

Als Beweis wurde die Berichterstattung von BLICK aufgeführt. Am 23. August 2024 musste der Arzt
vor Gericht erscheinen.

Im Februar 2021 wurde Dr. Andreas Heisler vom Luzerner Kantonsarzt Dr. Roger Harstall die Berufsausübungsbewilligung wegen angeblich festgestellter Verstösse gegen die Covid-19-Gesetzgebung entzogen. Der Fall Heisler landete vor Gericht. Dr. Andreas Heisler zog das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts wegen des vorsorglichen Entzugs seiner Berufsausübungsbewilligung durch die
kantonale Dienststelle Gesundheit und Sport weiter. Somit sollte der Fall vor das Bundesgericht weitergeleitet werden.

Im Juni 2021 hatte sich Heisler dann an den Kantonsarzt gewendet, worauf er – zusammen mit dem Anwalt Philipp Kruse – beim Luzerner Kantonsarzt Roger Harstall vorstellig wurde. «Wir haben zweieinviertel Stunden gesprochen. Danach stand fest, dass ich praktisch in den nächsten Tagen die Bewilligung wieder bekomme. In dem Sinne, dass die Vorsorglichkeit aufgehoben werden kann, weil ich jetzt doch keine Gefährdung für die öffentliche Gesundheit darstelle», so Heislers Aussage gemäss zentralplus.ch.
Sein Anwalt Gerald Brei hat eine Beschwerde gegen den vorsorglichen Entzug der Berufsausübungsbewilligung geführt, die bis ans Bundesgericht ging. „Das dann aber nicht darauf eingetreten ist, weil ich die Bewilligung nach dem Gespräch und vor einem allfälligen Entscheid des Gerichts zurück bekommen habe. Auf eine Verfügung und eine Begründung warum man mir die Bewilligung weggenommen hat, warte ich bis heute,“ so Andreas Heisler gegenüber Urig.Media.
Seit dem 05. Juli 2021 darf Dr. Andreas Heisler wieder Patienten behandeln.

Ein hoffnungsvoller Tag vor Gericht

Damit war Andreas Heislers Gerichts-Odyssee jedoch noch nicht zu Ende.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, Patienten und Patientinnen falsche Arztzeugnisse ausgestellt zu haben, sodass diese keine Maske tragen mussten.

Gegen den Strafbefehl, in dem eine bedingte Geldstrafe von 10’000 Franken und eine Busse von 2500 Franken ausgesprochen wurde, legte der angeklagte Arzt Beschwerde ein.

Darum musste folglich das Bezirksgericht Hochdorf über Schuld oder Unschuld entscheiden.

Unterstützung & Solidarität für Dr. Heisler

Der Prozess gegen Dr. Andreas Heisler stiess auf so grosses Interesse, dass er nicht am
Bezirksgericht stattfinden konnte und ins Kulturzentrum Braui in Hochdorf LU verlegt werden musste. Hundert Leute durften sich im Voraus für die Verhandlung anmelden, es standen letztendlich jedoch etwa 500 Menschen vor dem Kulturzentrum Braui. Sie alle waren gekommen um Heisler zu unterstützen und ihre Solidarität mit dem Arzt kundzutun.
Als um 09:00Uhr die Türen geöffnet wurden, verkündete ein Organisator, dass die Bestuhlung im
Kulturzentrum kurzerhand aufgestockt wurde und zusätzlich noch die Galerie geöffnet wurde, so dass
möglichst alle Interessierten an der Verhandlung teilhaben konnten. Die Menge war begeistert und klatschte Beifall als Dankeschön. Und so kam es, dass etwa 500 Menschen ins Braui strömten um einen Platz zu finden, und dem Arzt bei seiner Gerichtsverhandlung beistanden.

Um 09:15Uhr eröffnete der Richter lic. Iur. Stefan Wüest dann die Verhandlung mit einer Begrüssung und Vorstellung der Akteure. Anwesend waren nebst dem Richter und der Protokollführerin, der Beschuldigte Dr. med. Andreas Heisler und sein Verteidigungsanwalt Dr. iur. Gerald Brei. Die zuständige Staatsanwältin war abwesend, eine Begründung dafür wurde nicht genannt. Danach erläuterte der Richter den Ablauf der Verhandlung und begann dann mit seiner Befragung von Dr. Andreas Heisler.

Anschuldigung der Staatsanwaltschaft

Die abwesende Staatsanwaltschaft beschuldigte Heisler, Patienten und Patientinnen angeblich
falsche Arztzeugnisse ausgestellt zu haben, sodass diese keine Maske tragen mussten.

«Falsch» sollen die ärztlichen Zeugnisse gewesen sein, weil Heisler diese zum Teil ohne persönliche Untersuchung, also nur aufgrund einer telefonischen Anamnese ausgestellt hatte.

Die Patienten hätten so gegenüber dem Rest der Bevölkerung einen unberechtigten Vorteil gehabt. Gegen diese Vorwürfe argumentieren Heisler und sein Anwalt Gerald Brei mit klaren Worten und Fakten.

Diffamierende Einblicke

Der Luzerner Kantonsarzt Roger Harstall erstattete Anzeige gegen Andreas Heisler bei der Staatsanwaltschaft, und als einzigen Beweis machte Harstall einen diffamierenden Zeitungsartikel aus dem Blick geltend. https://www.blick.ch/news/blick-entlarvt-corona-skeptiker-in-weiss-so-schummeln-aerzte-bei-der-masken-dispens-id16089680.html

Die Staatsanwaltschaft hat sich in Folge über mehrere Monate sieben mal (!) an den Kantonsarzt gewendet, mit der Aufforderung sachdienliche Beweise gegen Heisler vorzulegen. Vergeblich. Harstall hat nie weitere Beweise geliefert. Aber auch die Staatsanwaltschaft hat keine Nachforschungen zu den Anschuldigungen gemacht. Alleine aufgrund dieser Sachlage, hätte die Staatsanwaltschaft den Fall niederlegen müssen, und zwar aus «Mangel an Beweisen». Das hat diese jedoch nicht gemacht. Sie entschied sich im Gegenteil dafür einen Strafbefehl gegen Heisler auszusprechen, ohne auch nur einen der 22 Patientinnen und Patienten je befragt zu haben, so der Anwalt Gerald Brei.

Telefonmodell der Krankenkassen

Zum Vorwurf der angeblich falschen Maskendispense die zum Teil nur nach telefonischer Anamnese
ausgestellt wurden entgegnete Andreas Heisler:

„Dass die telefonische Beratung und Anamnese von Menschen ein übliches Vorgehen ist, welches selbst von Krankenkassen angewendet wird und anerkannt ist. Das Telmed-Modell ist ein Telefonmodell der Krankenkassen. Es gehört zu den gängigen Versicherungsmodellen in der Grundversicherung. Bei Gesundheitsproblemen müssen die Patienten und Patientinnen zwingend immer zuerst die telefonische Beratungsstelle der Krankenkasse kontaktieren.“

Unberechtigter Vorteil?

Die Behauptung die Patienten hätten aufgrund der Maskendispense gegenüber dem Rest der Bevölkerung einen unberechtigten Vorteil gehab, weist der Beschuldigte klar zurück: „Wenn aufgrund eines Arztzeugnisses eine Krankenkassenleistung auf betrügerische Weise ausbezahlt wird, oder dem Arbeitgeber eine Krankheit vorgegaukelt wird, um sich arbeitsfreie Tage zu gönnen, dann könne man von einem unberechtigten Vorteil reden. Eine solche Bevorteilung bestand aber nie im Bezug auf die Maskendispense. Diese dienten lediglich dem persönlichen Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit seiner Patienten und Patientinnen. Auch waren die Maskendispense lediglich eine Empfehlung, keine Maske zu tragen. Es war am Ende den Patienten selbst überlassen zu entscheiden, ob sie in einer bestimmten Situation eine Maske tragen sollten oder nicht“, so die Worte des Arztes.

Schlussplädoyer

„Fehlende Beweise dürfen nicht durch einen pauschalen Verdacht ersetzt werden, weil der Beschuldigte ein bekannter Kritiker der Corona-Massnahmen war. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass die Arztzeugnisse, wie sie behauptet, falsch und Gefälligkeiten waren.“, so die deutlichen Worte von Gerald Brei am Schluss seines Plädoyers. Damit betonte er auch, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld beweisen muss und nicht im Umkehrschluss, der Angeklagte seine Unschuld.

Beifall & Standing Ovations

Die Leute im Saal klatschten Beifall als der Anwalt Gerald Brei sein Plädoyer beendet hatte. Heisler bekam am Ende seines sehr ergreifenden letzten Statements zum Fall Standing Ovations von den anwesenden Menschen, und der Richter liess dies, nicht gerade gerichtsübliche Verhalten, gewähren.
Ein Urteil direkt vor Ort bekundete er indes jedoch nicht, sondern sagte, dass der Beschuldigte das Urteil auf dem brieflichen Weg erhalten werde.

Das Urteil (30. August 2024)

Der Prozess gegen Andreas Heisler ist abgeschlossen und das Urteil des Gerichts bekannt.

Andreas Heisler ist freigesprochen. Für alle die der Verhandlung vom 23. August beigewohnt hatten stand fest, dass es für Andreas Heisler nur einen Freispruch geben konnte. Umso grösser die Freude als dann die freudige Nachricht wie ein Lauffeuer um sich griff. Das Gericht folgte der Argumentation des Verteidigers Gerald Brei, der auslegte dass die Arztzeugnisse keine Atteste im eigentlichen Sinne waren, sondern lediglich Empfehlungen für die Patienten und Patientinnen. Das Gericht bekräftigt auch, dass die Maskenatteste nicht inhaltlich falsch gewesen seien, wie dies die Staatsanwaltschaft zu beweisen versucht hatte. Die Verfahrenskosten hat der Staat zu begleichen. Der Entscheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann von der Staatsanwaltschaft an die nächste Instanz weitergezogen werden.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft gibt sich mit dem Freispruch des Ebikoner Arztes
Andreas Heisler nicht zufrieden.

Sie meldet Berufung an, denn sie will ein vollständig begründetes Urteil erhalten. Anschliessend wird sie entscheiden, ob sie den Fall weiterziehen will oder nicht. Nächste Instanz wäre dann das Kantonsgericht.

Und so mahlen die Mühlen der Justiz weiter für den Arzt aus Luzern, der sich für die Gesundheit seiner Patienten und Patientinnen eingesetzt hat.

Anja Pauli
Team urig.media
c/o Urig International

Quellen:

Fotos:
Rechtsanwalt Philipp Kruse
https://pixabay.com/de/
https://www.blick.ch/news/blick-entlarvt-corona-skeptiker-in-weiss-so-schummeln-aerzte-bei-der-masken-dispens-id16089680.html
https://www.zentralplus.ch/gesellschaft/berufsverbot-faellt-luzerner-corona-skeptiker-und-hausarzt-heisler-ist-zurueck-2120319/
https://hoch2.tv/sendung/240826-menschen-heisler/
https://www.srf.ch/news/schweiz/falsche-corona-arztzeugnisse-freispruch-fuer-ebikoner-arzt-staatsanwaltschaft-geht-in-berufung